Rezepte und Überweisungen können Sie bei uns telefonisch oder per Mail über folgende Links bestellen, wenn Sie Ihre Gesundheitskarte im laufenden Quartal bei uns haben einlesen lassen.

Die Onlinebestellung eines Rezeptes oder einer Überweisung kann eine persönliche Beratung nicht ersetzen und ist nicht in allen Fällen ohne Vorstellung in der Sprechstunde möglich. Wir behalten uns die Ausstellung im Einzelfall vor.

Ärztliche Atteste sind in vielen Fällen kostenpflichtig. Die Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn das Attest nicht von der Krankenkasse angefordert wurde.

Kostenlose Atteste würden gegen unsere berufs- und vertragsärztlichen Pflichten verstoßen und könnten zu Regressen oder disziplinarischen Strafen führen

Daher berechnen wir Atteste nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ

Ziffer

Legende

Beispiel

70

 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

1,0-fach = 2,33 €

2,3-fach = 5,36 €

„kleines Attest”

Kurzbescheinigungen, wie Anwesenheitsbescheinigung, Schulunfähigkeitsattest, Prüfungsfähigkeit, Notwendigkeit eines Messgerätes

75

Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht einschl. Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie

1,0-fach = 7,58 €

2,3-fach = 17,43 €

„großes Attest”

Krankheits-/Befundbericht, Textbescheinigungen, auf Wunsch des Patienten ausgestellte Bescheinigungen z. B. für Kindergarten, Schule, Sportverein oder Reiserücktritt

Atteste können Sie bei uns telefonisch oder per Mail über folgenden Link bestellen. Die Onlinebestellung eines Attests kann eine persönliche Beratung nicht ersetzen und ist nicht in allen Fällen ohne Vorstellung in der Sprechstunde möglich. Wir behalten uns die Ausstellung im Einzelfall vor.